Ihr Server. Ihre Daten. Ihre Entscheidung, wer sie sieht.
Jeder Kunde bekommt eine eigene Installation — kein geteiltes Mandantensystem, keine Datenbank, in der Ihre Zahlen neben denen anderer stehen. Sie läuft in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland oder auf Ihrem eigenen Rechner im Haus. Sie entscheiden, welche.
„Server in Europa" heißt nicht „außerhalb fremder Zugriffe".
Die drei Punkte, die den Unterschied machen — und die man einzeln prüfen kann.
Warum Betreiberstruktur und Rechtsraum für digitale Souveränität entscheidend sind
Der US CLOUD Act von 2018 verpflichtet US-Anbieter, Daten an US-Strafverfolgungsbehörden herauszugeben — auch dann, wenn die Daten auf Servern in Deutschland liegen. Der physische Serverstandort allein entscheidet also nicht über mögliche rechtliche Zugriffspflichten. Relevant sind unter anderem die Betreiberstruktur, der Rechtsraum und die konkrete Einbindung von Dienstleistern. iWerbo ist eine deutsche GmbH ohne US-Muttergesellschaft. Für die von iWerbo selbst betriebene Infrastruktur besteht nach unserer derzeitigen Unternehmensstruktur keine unmittelbare CLOUD-Act-Verpflichtung als US-Anbieter. Bei optional eingesetzten Drittanbietern — etwa Sprachmodellen im offenen KI-Routing — gelten deren jeweilige Unternehmensstruktur, Vertragsbedingungen und Rechtsräume. Herausgabepflichten nach deutschem und europäischem Recht bleiben in jedem Fall bestehen.
Interne Kommunikation verlässt Ihr Netz nicht
Bei iWerbo Mail wird eine E-Mail von der Buchhaltung an die Geschäftsführung direkt auf Ihrem Server zugestellt. Sie geht nirgendwohin. Dasselbe gilt für interne Gespräche über Connect und die Telefonanlage: Der Sprachkanal läuft über Ihre Installation.
KI ist eine Wahl, keine Voraussetzung
Ohne konfiguriertes KI-Gateway existiert in den Anwendungen keinerlei KI-Funktion. Mit Gateway entscheiden Sie je Aufruf über die Stufe: EU — nur europäische oder selbst betriebene Modelle — oder offen. Und Sie können das Sprachmodell vollständig im eigenen Haus betreiben; dann verlässt kein Prompt Ihre Räume.
Kein geteilter Topf.
In einem mandantenfähigen System liegt Ihr Unternehmen als Datensatz in einer Installation, die viele Kunden gemeinsam nutzen. Das ist im Betrieb günstiger — und es bedeutet, dass eine falsche Abfrage, ein Fehler in der Mandantentrennung oder ein Einbruch beim Anbieter potenziell alle Kunden dieser Installation betrifft. Welches Modell Ihr heutiger Anbieter einsetzt, steht in dessen Unterlagen; wir behaupten darüber nichts.
- Eigene Installation, eigene Datenbank, eigene Adressen je Kunde
- Eigene Sicherung, deren Rückspielung regelmäßig geprüft wird
- Eigener Aktualisierungsstand — Sie bekommen ein Update, wenn es für Sie passt, nicht wenn es dem Anbieter passt
- Vollständiger Datenexport ist eingebaut, nicht verhandelbar. Wer nicht gehen kann, bleibt nicht freiwillig
- Wahlweise im deutschen ISO-27001-Rechenzentrum oder bei Ihnen im Haus — bei gleichem Funktionsumfang
Das kostet uns mehr Arbeit als ein geteiltes System. Es ist der Grund, warum wir den Anwendungsbetrieb getrennt ausweisen — und warum Sie auf der Preisseite sehen können, wofür Sie eigentlich zahlen.
Was Datenschutzbeauftragte fragen.
Reicht es nicht, wenn mein bisheriger Anbieter Server in Europa hat?
Für die DSGVO ist der Standort ein wichtiger Punkt, aber nicht der einzige. Der US CLOUD Act knüpft nicht allein an den Serverstandort an, sondern an die Stellung des Anbieters als US-Anbieter. Ein US-Anbieter kann zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden, die auf einem Server in Frankfurt liegen. Neben dem Standort sollten Sie deshalb nach der Betreiberstruktur, dem Rechtsraum und den eingebundenen Dienstleistern fragen.
Heißt das, niemand kann an meine Daten heran?
Nein, und das sagen wir lieber deutlich. Als deutsche GmbH ohne US-Muttergesellschaft unterliegt iWerbo für die selbst betriebene Infrastruktur nach unserer derzeitigen Unternehmensstruktur keiner unmittelbaren CLOUD-Act-Verpflichtung als US-Anbieter; für optional eingesetzte Drittanbieter gelten deren eigene Rechtsräume. Deutsches und europäisches Recht erreicht uns sehr wohl: Eine Beschlagnahme nach der Strafprozessordnung ist möglich, und seit dem 18.08.2026 gilt die E-Evidence-Verordnung (EU) 2023/1543, nach der eine Justizbehörde eines EU-Mitgliedstaats einem Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat unmittelbar eine Herausgabeanordnung zustellen kann. Was der eigene Server ändert, ist die Rechtsordnung, unter der über Ihre Daten entschieden wird — nicht, dass es keine Zugriffswege gäbe.
Was heißt „eigener Server je Mandant" konkret?
Ihre Anwendungen laufen in einer Installation, die nur für Sie existiert: eigene Datenbank, eigene Adressen, eigene Sicherung, eigener Aktualisierungsstand. Sie teilen sich mit niemandem eine Datenbank. Den Server dafür mieten wir für Sie — in einem Rechenzentrum in Deutschland, das nach ISO 27001 zertifiziert ist — die Zertifizierung gilt dem Rechenzentrum, nicht der iWerbo GmbH. Sie kaufen keine Hardware, schließen keinen Vertrag mit dem Rechenzentrum und kümmern sich um nichts davon; abgerechnet wird er im Posten „Managed Serverbetrieb". Ob die Installation dort läuft oder auf einem Rechner in Ihrem Haus, ändert am Funktionsumfang nichts.
Kann ich meine Daten jederzeit mitnehmen?
Ja, und das ist eingebaut, nicht verhandelbar. Für die Business Suite gibt es Exporte über die offene Schnittstelle, für Drive die Ausgabe im jeweiligen Office-Format oder als PDF, für Mail den mbox-Export, für ai-wiki den vollständigen Domänenexport als OKF-Paket. Für iWerbo FiBu ist ein vollständiger Mandantenexport samt Buchungen, Belegen und Archiv vorgesehen.
Verlassen meine Daten das Haus, wenn ich KI benutze?
Nur wenn Sie es zulassen. Ohne konfiguriertes KI-Gateway gibt es in den Anwendungen keine KI-Funktion. Mit Gateway wählen Sie je Aufruf die Stufe: EU bedeutet ausschließlich europäische oder selbst betriebene Modelle. Und Sie können das Sprachmodell vollständig auf eigener Hardware betreiben — dann verlässt kein Prompt Ihre Räume. Für diese Variante machen wir ein eigenes Angebot, weil sie eine Auslegung braucht.
Steht der Server dann bei mir im Keller?
Nur wenn Sie es wollen. Beide Varianten sind möglich: in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland oder auf einem Rechner in Ihrem Haus. Bei der zweiten Variante kaufen Sie die Hardware selbst — das senkt den Serveranteil im Monatspreis deutlich, verschiebt aber die Beschaffung zu Ihnen, samt Lieferzeiten. Der Anwendungsbetrieb bleibt in beiden Fällen gleich, weil die Arbeit an den Programmen dieselbe ist.
Prüfen Sie uns an der Stelle, an der es zählt.
Fragen Sie nach der Gesellschafterstruktur, nach dem Rechenzentrum, nach dem Exportweg. Wir haben auf alle drei eine Antwort, die Sie nachlesen können.